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   VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07   

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VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07 (https://dejure.org/2007,30728)
VK Bund, Entscheidung vom 18.12.2007 - VK 3-139/07 (https://dejure.org/2007,30728)
VK Bund, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - VK 3-139/07 (https://dejure.org/2007,30728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Festbetragsarzneimittel - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch Rahmenvereinbarungen sind öffentliche Aufträge!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    An die Darlegung eines solchen "Schadens" i.S.d. § 107 Abs. 2 S. 2 GWB sind zwar keine überzogenen Anforderungen zu stellen; ein Schaden muss jedoch zumindest denkbar, also nicht offensichtlich ausgeschlossen, sein (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Außerdem muss dem Wortlaut des § 107 Abs. 2 GWB nach die behauptete Verletzung von Vergabevorschriften für den (zumindest drohenden) Schaden kausal sein (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006, aaO.).

    Ein "Schaden" kann grundsätzlich nur denjenigen Unternehmen entstanden sein oder drohen, die selbst nicht für den Zuschlag vorgesehen sind, so dass deren Aussichten auf den Zuschlag durch den beanstandeten Vergaberechtsverstoß zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, aaO.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04; und vom 26. September 2006, aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII-Verg 37/03 m.z.N.).

    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Sie ist als Krankenkasse eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV), die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V), und wird über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert (siehe hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07, sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06; vgl. zur insoweit ausreichenden "indirekten Finanzierung" durch den Staat durch zwangsweise erhobene Gebühren oder Beiträge die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Colomer vom 6. September 2007, Rs. C- 337/06, Rdn. 50 ff.).

    d) Der Zuständigkeit der Vergabekammern stehen auch § 130a Abs. 9 SGB V sowie § 51 SGG nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Mai 2007, VII-Verg 50/06).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    An die Darlegung eines solchen "Schadens" i.S.d. § 107 Abs. 2 S. 2 GWB sind zwar keine überzogenen Anforderungen zu stellen; ein Schaden muss jedoch zumindest denkbar, also nicht offensichtlich ausgeschlossen, sein (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Ein "Schaden" kann grundsätzlich nur denjenigen Unternehmen entstanden sein oder drohen, die selbst nicht für den Zuschlag vorgesehen sind, so dass deren Aussichten auf den Zuschlag durch den beanstandeten Vergaberechtsverstoß zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, aaO.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04; und vom 26. September 2006, aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII-Verg 37/03 m.z.N.).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Ein "Schaden" kann grundsätzlich nur denjenigen Unternehmen entstanden sein oder drohen, die selbst nicht für den Zuschlag vorgesehen sind, so dass deren Aussichten auf den Zuschlag durch den beanstandeten Vergaberechtsverstoß zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, aaO.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04; und vom 26. September 2006, aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII-Verg 37/03 m.z.N.).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Ein "Schaden" kann grundsätzlich nur denjenigen Unternehmen entstanden sein oder drohen, die selbst nicht für den Zuschlag vorgesehen sind, so dass deren Aussichten auf den Zuschlag durch den beanstandeten Vergaberechtsverstoß zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, aaO.; BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04; und vom 26. September 2006, aaO.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Dezember 2003, VII-Verg 37/03 m.z.N.).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Unerheblich ist außerdem auch, dass der hier rabattierte Kaufvertrag über Arzneimittel zwischen anderen Vertragsparteien abgeschlossen wird als der Rabattvertrag selbst: Partner des Rabattvertrags sind die Ag und die Hersteller der betreffenden Arzneimittel, demgegenüber kommt bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte in einer Apotheke ein Kaufvertrag zwischen der Ag und dem jeweiligen Apotheker zustande (hierbei gibt der verordnende Vertragsarzt bei der Ausstellung der Arzneimittelverordnung ("Kassenrezept") als Vertreter der jeweiligen Krankenkasse ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages ab, das der Versicherte als Bote einem Apotheker überbringt, der es wiederum durch die Aushändigung des Arzneimittels an den Versicherten annimmt, s. BSG, Urteile vom 17. Januar 1996, 3 RK 26/94; vom 17. März 2005, B 3 KR 2/05 R; und vom 3. August 2006, B 3 KR 6/06 R; BGH, Beschluss vom 27. April 2004, 1 StR 165/03 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Unerheblich ist außerdem auch, dass der hier rabattierte Kaufvertrag über Arzneimittel zwischen anderen Vertragsparteien abgeschlossen wird als der Rabattvertrag selbst: Partner des Rabattvertrags sind die Ag und die Hersteller der betreffenden Arzneimittel, demgegenüber kommt bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte in einer Apotheke ein Kaufvertrag zwischen der Ag und dem jeweiligen Apotheker zustande (hierbei gibt der verordnende Vertragsarzt bei der Ausstellung der Arzneimittelverordnung ("Kassenrezept") als Vertreter der jeweiligen Krankenkasse ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages ab, das der Versicherte als Bote einem Apotheker überbringt, der es wiederum durch die Aushändigung des Arzneimittels an den Versicherten annimmt, s. BSG, Urteile vom 17. Januar 1996, 3 RK 26/94; vom 17. März 2005, B 3 KR 2/05 R; und vom 3. August 2006, B 3 KR 6/06 R; BGH, Beschluss vom 27. April 2004, 1 StR 165/03 m.w.N.).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Unerheblich ist außerdem auch, dass der hier rabattierte Kaufvertrag über Arzneimittel zwischen anderen Vertragsparteien abgeschlossen wird als der Rabattvertrag selbst: Partner des Rabattvertrags sind die Ag und die Hersteller der betreffenden Arzneimittel, demgegenüber kommt bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte in einer Apotheke ein Kaufvertrag zwischen der Ag und dem jeweiligen Apotheker zustande (hierbei gibt der verordnende Vertragsarzt bei der Ausstellung der Arzneimittelverordnung ("Kassenrezept") als Vertreter der jeweiligen Krankenkasse ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages ab, das der Versicherte als Bote einem Apotheker überbringt, der es wiederum durch die Aushändigung des Arzneimittels an den Versicherten annimmt, s. BSG, Urteile vom 17. Januar 1996, 3 RK 26/94; vom 17. März 2005, B 3 KR 2/05 R; und vom 3. August 2006, B 3 KR 6/06 R; BGH, Beschluss vom 27. April 2004, 1 StR 165/03 m.w.N.).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Unerheblich ist außerdem auch, dass der hier rabattierte Kaufvertrag über Arzneimittel zwischen anderen Vertragsparteien abgeschlossen wird als der Rabattvertrag selbst: Partner des Rabattvertrags sind die Ag und die Hersteller der betreffenden Arzneimittel, demgegenüber kommt bei der Abgabe von Arzneimitteln an Versicherte in einer Apotheke ein Kaufvertrag zwischen der Ag und dem jeweiligen Apotheker zustande (hierbei gibt der verordnende Vertragsarzt bei der Ausstellung der Arzneimittelverordnung ("Kassenrezept") als Vertreter der jeweiligen Krankenkasse ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages ab, das der Versicherte als Bote einem Apotheker überbringt, der es wiederum durch die Aushändigung des Arzneimittels an den Versicherten annimmt, s. BSG, Urteile vom 17. Januar 1996, 3 RK 26/94; vom 17. März 2005, B 3 KR 2/05 R; und vom 3. August 2006, B 3 KR 6/06 R; BGH, Beschluss vom 27. April 2004, 1 StR 165/03 m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2005 - KZR 36/03

    Ausschreibungsgewinnerin

    Auszug aus VK Bund, 18.12.2007 - VK 3-139/07
    Wenn man es einem Bieter erlauben würde, sich im Wege eines Nachprüfungsverfahrens von seinem Angebot im Nachhinein zu lösen, nachdem er festgestellt hat, dass er auch mit einem aus seiner Sicht günstigeren Angebot den Zuschlag erhalten hätte, würde der Bieter die vorgeschriebene Bindung an sein Angebot gemäß § 19 Nr. 3 VOL/A, § 145 BGB unterlaufen können (vgl. dazu, dass etwaige Vergabefehler grundsätzlich nicht dazu führen können, dass sich ein Bieter im Nachhinein von seinem Angebot lösen darf, BGH, Urteil vom 22. Februar 2005, KZR 36/03).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03

    Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 8/06

    Zur Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages im Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2001 - Verg 2/01

    Doppel- oder Sukzessionsausschreibung

  • VK Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 1 VK 51/08

    Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen

    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Antragsgegnerinnen von einer Gebietskörperschaft im Sinne des § 98 Nr. 1 GWB überwiegend finanziert werden ( so z.B. OLG Düsseldorf v. 23.5.2007, Verg 50/06; VK Bund, B. v. 09.05.2007, VK 1-26/07, B. v. 14.11.2007, VK3-124/07, B. v. 18.12.2007, VK3-139/07, B. v. 19.11.2008, VK 1- 126 / 08; VK Schleswig- Holstein, B. v. 12.9.2008, VK-SH 10/08) oder ob man darauf abstellt, dass sie unter der Aufsicht des jeweiligen Bundeslandes stehen (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.10.08).

    Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt dann, wenn der Apotheker Arzneimittel eines Rabattvertragspartners auf eine entsprechende ärztliche Verordnung hin an einen Versicherten abgibt (VK Bund, Beschluss vom 18.12.2007, VK 3-139/07).

    Es ist dem nationalen Gesetzgeber verwehrt, festzulegen, dass für einen öffentlichen Auftrag das Vergaberecht nicht gelten soll (VK Bund, Beschluss vom 18.12.2007, VK 3-139/07).

  • OLG Celle, 11.09.2018 - 13 Verg 4/18

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im

    Gerade in Fällen, in denen sich ein Interessent an der Abgabe eines wirtschaftlicheren Angebotes aufgrund von ihm als vergaberechtswidrig beanstandeten Ausschreibungsbedingungen gehindert sieht, kann es sachgerecht sein, von einer Angebotsabgabe abzusehen, um nicht an einem vorsorglich abgegebenen unwirtschaftlicheren Angebot festgehalten zu werden (vgl. dazu näher etwa BKartA, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - VK 3-139/07, juris Rn. 50 f.; Beschluss vom 2. Juli 2012 - VK 3-66/12 , juris Rn. 90).
  • VK Bund, 06.07.2011 - VK 3-80/11

    Rabattverträge gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

    Auf dieses Vergabeverfahren bezieht sich das Nachprüfungsverfahren zum Aktenzeichen VK 3-139/07, das mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 abgeschlossen worden war.

    Bei der im Vergaberecht gebotenen funktionalen Betrachtungsweise sind folglich beide Verträge als wirtschaftliche Einheit zu sehen und zusammenzufassen (zu den gesamten Ausführungen sub aa. vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - Verg 51/07, der einen Rabattvertrag mit Lieferverpflichtung zum Gegenstand hat, sowie Beschluss vom 17. Januar 2008, VII- Verg 57/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3-124/07, sowie Beschluss vom 18. Dezember 2008, VK 3-139/07).

  • VK Bund, 10.06.2011 - VK 3-59/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

    Auf dieses Vergabeverfahren bezieht sich das Nachprüfungsverfahren zum Aktenzeichen VK 3-139/07, das mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 abgeschlossen worden war.

    Bei der im Vergaberecht gebotenen funktionalen Betrachtungsweise sind folglich beide Verträge als wirtschaftliche Einheit zu sehen und zusammenzufassen (zu den gesamten Ausführungen sub aa. vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - Verg 51/07, der einen Rabattvertrag mit Lieferverpflichtung zum Gegenstand hat, sowie Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3-124/07, sowie Beschluss vom 18. Dezember 2008, VK 3-139/07).

  • VK Bund, 14.06.2011 - VK 3-62/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

    Auf dieses Vergabeverfahren bezieht sich das Nachprüfungsverfahren zum Aktenzeichen VK 3-139/07, das mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 abgeschlossen worden war.

    Bei der im Vergaberecht gebotenen funktionalen Betrachtungsweise sind folglich beide Verträge als wirtschaftliche Einheit zu sehen und zusammenzufassen (zu den gesamten Ausführungen sub aa. vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - Verg 51/07, der einen Rabattvertrag mit Lieferverpflichtung zum Gegenstand hat, sowie Beschluss vom 17. Januar 2008, VII- Verg 57/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3-124/07, sowie Beschluss vom 18. Dezember 2008, VK 3-139/07).

  • VK Bund, 15.06.2011 - VK 3-65/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

    Auf dieses Vergabeverfahren bezieht sich das Nachprüfungsverfahren zum Aktenzeichen VK 3-139/07, das mit Beschluss vom 18. Dezember 2007 abgeschlossen worden war.

    vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - Verg 51/07, der einen Rabattvertrag mit Lieferverpflichtung zum Gegenstand hat, sowie Beschluss vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 14. November 2007, VK 3-124/07, sowie Beschluss vom 18. Dezember 2008, VK 3-139/07).

  • VK Bund, 11.05.2017 - VK 2-48/17

    Rabattvertrag Röntgenkontrastmittel; Gewichtung anhand historischer Zahlen;

    Nur in dieser Situation könnte sich die Frage stellen, ob die mit einem Nachprüfungsverfahren zu wahrenden Zuschlagschancen des betreffenden Antragstellers kausal durch die geltend gemachten Vergaberechtsverstöße beeinträchtigt wurden oder nicht (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 21. April 2017, 3. VK Bund, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007, VK 3-139/07; und vom 24. November 2006, VK 3-129/06; vgl. auch EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Rs. C-275/08, Rz. 36).
  • VK Bund, 05.12.2016 - VK 2-107/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

    Bei der im Vergaberecht gebotenen funktionalen Betrachtungsweise sind folglich beide Verträge als wirtschaftliche Einheit zu sehen und zusammenzufassen (vgl. VK Bund, Beschl. v. 18. Dezember 2007, VK 3-139/07 zu Rabattverträgen).
  • VK Bund, 02.12.2016 - VK 2-105/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

    Bei der im Vergaberecht gebotenen funktionalen Betrachtungsweise sind folglich beide Verträge als wirtschaftliche Einheit zu sehen und zusammenzufassen (vgl. VK Bund, Beschl. v. 18. Dezember 2007, VK 3-139/07 zu Rabattverträgen).
  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-49/12

    Versorgung der Versicherten der Antragsgegnerin mit häuslichen Pflege- und

    Verstöße, die seine Kalkulationssicherheit und damit den chancengleichen Wettbewerb unter den Bietern gewährleisten sollen, berufen kann (3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 18. Dezember 2007, VK 3-139/07; und vom 24. November 2006, VK 3- 129/06; vgl. auch EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009, Rs. C-275/08, Tz. 36).
  • VK Bund, 01.06.2012 - VK 1-46/12

    Vertrag über die Durchführung häuslicher Pflege- und Versorgungsleistungen gemäß

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